14.03.
2018

Information zu dem Bewirtungsgutschein

Kategorie: Vorstandsinfo

 

 

Die von den Mitgliedern einbezahlten Bewirtungsgutscheine in Höhe von EUR 100,00 können für die Saison 2018 ohne den Bewirtungsgutschein in Papierform beim Buffetbetreiber des UYCT geltend gemacht werden.



Der Buffetbetreiber erhält von Hans Strasser am Saisonanfang eine Liste mit den Namen der Mitglieder, die die EUR 100,00 einbezahlt haben. Die Liste wird nach den Zahlungseingängen laufend aktualisiert.



Der Betrag des Bewirtungsgutscheines kann in Abstimmung mit der beim Buffetbetreiber aufliegenden Liste beim ersten Besuch des UYCT Buffet in der Saison 2018 für die Konsumation verwendet werden.


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