Zugang zum Clubgelände

Das Clubgelände ist einerseits aus Richtung Pegelhaus und weiters aus Richtung Dr.Thomasstrasse begehbar.

Weiters Zufahrt auf den Vorplatz durch den Schranken. Auch hier ist ein Zutritts-Chip erforderlich.

Für Landliegeplatzinhaber oder Schleppzugfahrer gibt es die Möglichkeit einer GSM Telefonnummer

welche angerufen den Schranken öffnet.

Wir stellen 2 Arten von Zugangschips zur Auswahl. Eine flache Version welche man

leicht in die Handyhülle stecken kann oder einen Schlüsselbundanhänger.(siehe Foto)

Machen Sie dazu  einen Termin mit unserem Sekretariat: office@uyct.at

Der Zutritt (halten Sie ihren Zugangs-Chip zum Lesegerät )ist ausschließlich Clubmitgliedern,

ihren Gästen sowie Regatta-, Trainings-und Schulungsteilnehmern oder sonstigen Berechtigten gestattet.

Zum Verlassen des Grundstückes haben wir in der Türlsäule einen Druckknopf eingebaut .

BEI  CHIP-VERLUST bitte SOFORT  e-mail an office@uyct.at

Die Zugangstüren und -Tore sind geschlossen zu halten!!

Wir möchten bitte keine blinden Passagiere im Club (Badegäste, Restaurantbesucher ohne Einladung eines Clubmitgliedes oder Segler, die ohne Mitgliedschaft die Infrastruktur des UYCT nutzen.

Restaurant und Bar

Das Clubbuffet wird von der Familie Katja und Christoph Schernthanner betrieben.

Die Nutzung des Restaurants und der Club Bar ist ausschließlich Clubmitgliedern, deren Gästen und den

Regattagästen des UYCT erlaubt.

Das Restaurant und die Bar sind in der Segelsaison geöffnet und verpachtet.

Die Art der Bezahlung der Konsumation ist mit diesen zu regeln und ist nicht Angelegenheit des UYCT.

Wir empfehlen dringend eine Vorrauszahlung zu machen !!!!

Die pünktliche Bezahlung offener Rechnungen ist mindestens einmal monatlich verpflichtend 

um den ungefährdeten Betrieb des Clubrestaurants sicher zu stellen.

Liegeplätze

Der UYCT verfügt über eine beschränkte Anzahl von Steg-, Bojen,-

Landliege- und Winterlagerplätzen. Diese sind für die Mitglieder des UYCT und die Regattagäste reserviert.

Die Vergabe und Verwaltung der Liegeplätze erfolgt aufgrund der Liegeplatz- und Hafenordnung.

Derzeit gibt es eine Warteliste. Anfragen unter liegeplaetze@uyct.at

Bei den Stegliegeplätzen sind zwischen Steg und Yacht unbedingt Ruckdämpfer, um ein Rütteln am Steg zu vermeiden, einzubauen.

 

 

Winterliegeplätze

 

Die Zuteilung von Winterlagerplätzen  erfolgt über den Liegeplatzverwalter.

Anfragen : liegeplaetze@uyct.at

Ein Betrieb von Ladegeräten für Boots-Akkus ist in den Winterlagerplätzen

wegen der Feuergefahr nicht gestattet.

Kranen

Das Kranen 

Aus Sicherheitsgründen ist den Vollmitgliedern oder Saisonmitgliedern die

Benutzung des Krans nur nach voriger Einschulung gestattet.

Wir benötigen nach der Einschulung eine Unterschrift zum Haftungsauschluss.

Sollten Sie Hilfe benötigen wenden sie sich an unser Büro. 

 Hier geht es zu den  Kranregeln.

Clubwart

Herr Rudi Weinheimer 

Der Clubwart des UYCT ist ausschließlich für die Instandhaltung, Pflege und Reparatur der

 allgemeinen Einrichtungen des Clubs zuständig.

Individuelle Leistungen für Mitglieder und Regattagäste sind auf die

 Assistenz beim Bedienen der Club-Infrastruktur (wie zum Beispiel Kran) ausschließlich

 im Beisein des Mitgliedes oder des Regattagastes beschränkt.

 

Anforderungen von Assistenz durch die Clubwart sind ausschließlich an das Sekretariat zu richten.

Der Clubwart darf keine Pflege-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten innerhalb seiner Dienstzeit

für Boote der Mitglieder übernehmen.

 

Clubboutique

 In unserem Büro im 1.Stock lagern UYCT T-Shirts Krawatten und Blazerembleme .

Diese können Sie während der Bürozeiten erwerben.

Clubbüro

Unser Clubbüro befindet sich im ersten Stock rechts im Clubhaus.

Frau Elisabeth Urban ist zu den Dienstzeiten unter +43 676 3188349 erreichbar.

Hunde

Auf das Clubgelände mitgebrachte Hunde sind ausschließlich an kurzer!!

Leine zu führen um Belästigung von Kindern und Personen zu vermeiden.

Exkremente sind vom Hundehalter sofort zu entfernen.

Die Jollenwiese ist kein Hundeklo!!!!

Baden

Das Baden an den Stegen ist gestattet solange dadurch andere Personen

nicht unzumutbar belästigt (Herumlaufen, Spritzen, etc.) oder durch erschwerte Begehbarkeit des Steges

behindert werden.

Nehmen Sie ALLE mitgebrachten Sachen wieder mit und spannen

einen eventuell vom Club zur Verfügung gestellten Schirm unbedingt ab.

Eltern und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, ihre Kinder und deren

Begleitung entsprechend zu beaufsichtigen .

Nachtfahrten

Für Freunde der Nachtfahrten haben wir mehrere Leuchtfeuer installiert.

Ansteuerung weiss 2.5m  2er Takt 20sec Sichtweite 1.5 nm.

Einfahrt Kran zwischen Bravo und Charly rot (BB) grün (STB) Gleichtaktfeuer

Begrenzung Sturmschutz Steg Bravo und Charly gelb flash.

Clubkamera

Unsere Clubkamera haben wir öffentlich gestellt und wechselt von 05.00 bis 20.00

alle 20 minuten die Ansicht. Damit können Sie von unterwegs oder von zu Hause 

die Windsituation sehen.

Haftung

Der UYCT übernimmt für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen, die von Mitgliedern oder Gästen des Clubs auf das Clubgelände verbracht werden, keine Haftung.

Die von Mitgliedern oder Gästen des Clubs an Clubeigentum verursachte Schäden sind von den Verursachern ehestmöglich im Sekretariat zu melden.

Derartige Schäden sind vom Verursacher nach Rücksprache mit dem Ressortverantwortlichen Vorstandsmitglied zu ersetzen.

Eltern haften für ihre Kinder!

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