Parken im Clubgelände
Wir machen darauf aufmerksam, dass ein Parken im Clubgelände
ausnahmslos untersagt ist und sofort eine Sperre des
Schrankenzugangs nach sich zieht.
Kurzes Ein und Ausladen ist gestattet.
Zugang zum Clubgelände
Das Clubgelände ist einerseits aus Richtung Pegelhaus und weiters aus Richtung Dr.Thomasstrasse begehbar.
Weiters Zufahrt auf den Vorplatz durch den Schranken. Auch hier ist ein Zutritts-Chip erforderlich.
Für Landliegeplatzinhaber oder Schleppzugfahrer gibt es die Möglichkeit einer GSM Telefonnummer,
welche angerufen, den Schranken öffnet.
Wir stellen 2 Arten von Zugangschips zur Auswahl. Eine flache Version welche man
leicht in die Handyhülle stecken kann oder einen Schlüsselbundanhänger.(siehe Foto)
Machen Sie dazu einen Termin mit unserem Sekretariat: office@uyct.at
Bitte respektieren sie dass Sonn- und Feiertag kein Service stattfindet !!!!
Es gibt keinen Rückkauf von Zugangschips.
Der Zutritt (halten Sie ihren Zugangs-Chip zum Lesegerät )ist ausschließlich Clubmitgliedern,
ihren Gästen sowie Regatta-, Trainings-und Schulungsteilnehmern oder sonstigen Berechtigten gestattet.
Zum Verlassen des Grundstückes haben wir in der Türlsäule einen Druckknopf eingebaut .
BEI CHIP-VERLUST bitte SOFORT e-mail an office@uyct.at
Die Zugangstüren und -Tore sind geschlossen zu halten!!
Wir möchten bitte keine blinden Passagiere im Club (Badegäste, Restaurantbesucher ohne Einladung eines Clubmitgliedes oder Segler, die ohne Mitgliedschaft die Infrastruktur des UYCT nutzen.
Restaurant und Bar
Das Clubbuffet wird von der Familie Katja und Christoph Schernthanner betrieben.
Die Nutzung des Restaurants und der Club Bar ist ausschließlich Clubmitgliedern, deren Gästen und den
Regattagästen des UYCT erlaubt.
Das Restaurant und die Bar sind in der Segelsaison geöffnet und verpachtet.
Die Art der Bezahlung der Konsumation ist mit diesen zu regeln und ist nicht Angelegenheit des UYCT.
Wir empfehlen dringend eine Vorrauszahlung zu machen !!!!
Die pünktliche Bezahlung offener Rechnungen ist mindestens einmal monatlich verpflichtend
um den ungefährdeten Betrieb des Clubrestaurants sicher zu stellen.
Liegeplätze
Der UYCT verfügt über eine beschränkte Anzahl von Steg-, Bojen,-
Landliege- und Winterlagerplätzen. Diese sind für die Mitglieder des UYCT und die Regattagäste reserviert.
Die Vergabe und Verwaltung der Liegeplätze erfolgt aufgrund der Liegeplatz- und Hafenordnung.
Derzeit gibt es eine Warteliste. Anfragen unter liegeplaetze@uyct.at
Bei den Stegliegeplätzen sind zwischen Steg und Yacht unbedingt Ruckdämpfer, um ein Rütteln am Steg zu vermeiden, einzubauen.
Winterliegeplätze
Die Zuteilung von Winterlagerplätzen erfolgt über den Liegeplatzverwalter.
Anfragen : liegeplaetze@uyct.at
Ein Betrieb von Ladegeräten für Boots-Akkus ist in den Winterlagerplätzen
wegen der Feuergefahr nicht gestattet.
Kranen
Das Kranen
Aus Sicherheitsgründen ist den Vollmitgliedern oder Saisonmitgliedern die
Benutzung des Krans nur nach voriger Einschulung gestattet.
Wir benötigen nach der Einschulung eine Unterschrift zum Haftungsauschluss.
Sollten Sie Hilfe benötigen wenden sie sich an unser Büro.
Hier geht es zu den Kranregeln.
Clubwart
Herr Rudi Weinheimer
Der Clubwart des UYCT ist ausschließlich für die Instandhaltung, Pflege und Reparatur der
allgemeinen Einrichtungen des Clubs zuständig.
Individuelle Leistungen für Mitglieder und Regattagäste sind auf die
Assistenz beim Bedienen der Club-Infrastruktur (wie zum Beispiel Kran) ausschließlich
im Beisein des Mitgliedes oder des Regattagastes beschränkt.
Anforderungen von Assistenz durch die Clubwart sind ausschließlich an das Sekretariat zu richten.
Der Clubwart darf keine Pflege-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten innerhalb seiner Dienstzeit
für Boote der Mitglieder übernehmen.
Clubboutique
In unserem Büro im 1.Stock lagern UYCT T-Shirts Krawatten und Blazerembleme .
Diese können Sie während der Bürozeiten erwerben.
Clubbüro
Unser Clubbüro befindet sich im ersten Stock rechts im Clubhaus.
Frau Elisabeth Urban ist zu den Dienstzeiten unter +43 676 3188349 erreichbar.
Hunde
Auf das Clubgelände mitgebrachte Hunde sind ausschließlich an kurzer!!
Leine zu führen um Belästigung von Kindern und Personen zu vermeiden.
Exkremente sind vom Hundehalter sofort zu entfernen.
Die Jollenwiese ist kein Hundeklo!!!!
Baden
Das Baden an den Stegen ist gestattet solange dadurch andere Personen
nicht unzumutbar belästigt (Herumlaufen, Spritzen, etc.) oder durch erschwerte Begehbarkeit des Steges
behindert werden.
Nehmen Sie ALLE mitgebrachten Sachen wieder mit und spannen
einen eventuell vom Club zur Verfügung gestellten Schirm unbedingt ab.
Eltern und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, ihre Kinder und deren
Begleitung entsprechend zu beaufsichtigen .
Nachtfahrten
Für Freunde der Nachtfahrten haben wir mehrere Leuchtfeuer installiert.
Ansteuerung weiss 2.5m 2er Takt 20sec Sichtweite 1.5 nm.
Einfahrt Kran zwischen Bravo und Charly rot (BB) grün (STB) Gleichtaktfeuer
Begrenzung Sturmschutz Steg Bravo und Charly gelb flash.
Clubkamera
Unsere Clubkamera haben wir öffentlich gestellt und wechselt von 05.00 bis 20.00
alle 20 minuten die Ansicht. Damit können Sie von unterwegs oder von zu Hause
die Windsituation sehen.
Haftung
Der UYCT übernimmt für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Sachen, die von Mitgliedern oder Gästen des Clubs auf das Clubgelände verbracht werden, keine Haftung.
Die von Mitgliedern oder Gästen des Clubs an Clubeigentum verursachte Schäden sind von den Verursachern ehestmöglich im Sekretariat zu melden.
Derartige Schäden sind vom Verursacher nach Rücksprache mit dem Ressortverantwortlichen Vorstandsmitglied zu ersetzen.
Eltern haften für ihre Kinder!
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